
Anteil Ökologisch-landeskultureller Vorrangflächen
Ökologisch-landeskulturelle Vorrangflächen sind nicht bzw. extensiv landwirtschaftlich genutzte naturnahe Biotopflächen im Agrarraum einer Gemeinde/Gemarkung.
Der geforderte Mindestanteil beträgt für:
- agrarische Vorzugsgebiete (Ackerebenen; zuckerrüben- und weizenfähig) 7 %
- landwirtschaftliche Grenzstandorte (klimatische Ungunstlagen geringer Bonität) 15 %
- alle übrigen Gebiete 11 %
Die Datengrundlage für die Beantwortung liefern die KUl*)-Auswertungen.
*) KUL-Kriterien umweltverträglicher Landbewirtschaftung; Datenspeicher mit bundesweit mehr als 900 Betriebsauswertungen mit ca. 800.000 ha für 500 Betriebe (siehe agrarfakten.de/Umweltverträglichkeit).
Anteil ökologisch-landeskultureller Vorrangflächen - Testen sie Ihr Wissen
Ist der ÖLV-Anteil in den KUL-Betrieben von 1997 bis 2016 ...
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